Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeiner Geschäftsbedingungen der DomoOne Solutions GmbH & Co. KG
(nachfolgend DomoOne genannt)


I. Geltung

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
 Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam mit schriftlicher Bestätigung durch DomoOne.



II. Vertragsabschluss

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich bezüglich Preis- und Liefermöglichkeit. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Vertragsausführung durch DomoOne zustande.



III. Lieferung, Lieferfristen

1. Angebote der DomoOne erfolgen unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs und mit der Maßgabe, dass ein ausreichender Lagervorrat besteht. Lieferungen erfolgen ab Lager bzw. ab Werk. Der Versand der Ware erfolgt mit den von DomoOne bestimmten Verkehrsmitteln (Post, Spedition, etc.). Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.


2.  Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn der DomoOne grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.


3. Bei Sonderanfertigungen, Drucksachen und Handbüchern behalten wir uns Herstellungsbedingt eine Mehr- oder Minderlieferung der Bestellmenge vor.

 

IV. Versand und Gefahrenübergang

Der Kunde trägt  das Transportrisiko auch bei frachtfreien Lieferungen ab dem Lager von DomoOne bzw. dem Lager/Werk des Vorlieferanten/ Herstellers, wenn die Lieferung ab dort erfolgt. Alle Sendungen, auch etwaige Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über; im Falle der Selbstabholung geht die Gefahr mit dem Beginn der Verladung auf den Kunden über. Der Nichterhalt einer Sendung ist dies DomoOne spätestens 6 Tage nach dem Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen.



V. Gewährleistung und Haftung

1. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Vollständigkeit und Beschädigung unverzüglich zu prüfen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.


2. Auf Hardware-Geräte mit ihren Einzelteilen leistet DomoOne eine Garantie von 6 Monaten bezogen auf Teile, die nachweislich aufgrund von Fabrikations- und Materialfehlern defekt geworden sind; diese werden ausgetauscht oder repariert. Austauschteile gehen in das Eigentum von DomoOne über. Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, nicht begründet. Ausgenommen von der Garantie sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, durch fahrlässige Behandlung oder Missbrauch sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen. Geräte, die äußerlich beschädigt oder geöffnet (z.B. beschädigter oder zerstörter Sicherheitsaufkleber) wurden, fallen nicht mehr unter die Garantieregelung.


3.  Bei berechtigter Beanstandung behebt DomoOne die Mängel grundsätzlich durch Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, nachdem eine Ersatzlieferung durch DomoOne  innerhalb einer angemessenen Frist fehlgeschlagen ist. Waren dürfen nur zurückgesandt werden, wenn sich DomoOne vorher damit schriftlich einverstanden erklärt hat, oder wenn dem Kunden versehentlich andere als die von ihm bestellte Ware geliefert wurde. Rücksendungen aufgrund von Beanstandungen des Kunden, gleich aus welchem Grund, sind nur dann zulässig, wenn die Rücksendung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige des Mangels gemäß Ziffer 2 erfolgt. Sollte sich die Reklamation als unberechtigt erweisen, so berechnet die DomoOne den Prüfvorgang in angemessenem Rahmen.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum von DomoOne (Vorbehaltsware). Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich DomoOne das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen sofortige Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist ihm untersagt. DomoOne hat das Recht die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist herauszuverlangen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag

2. Für den Fall, dass der Kunde Vorbehaltsware weiterverkauft, tritt der Kunde schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis incl. MwSt.) einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechten an DomoOne ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, soweit DomoOne die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offengelegt hat. Soweit gesetzlich zulässig, ist DomoOne befugt, dem Schuldner des Kunden die Abtretung bekanntzugeben und die Forderung selbst einzuziehen. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, DomoOne nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den DomoOne dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware einschl. MwSt. berechnet hat.

 

VII. Zahlungskonditionen

1. Alle in unseren Angeboten und Preislisten genannten Preise verstehen sich in Euro pro Stück zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Fracht und Verpackung. Sofern bestimmte Preise im Vertrag nicht vereinbart sind, berechnet DomoOne die am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise.


2. Wir liefern grundsätzlich, wenn nicht anders vereinbart, per Vorauskasse. Jede Rechnung von DomoOne ist umgehend nach Erhalt der Ware in bar ohne Abzug zu begleichen, sofern im Einzelfall keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlungen haben ausschließlich an DomoOne zu erfolgen. Zahlt der Kunde nicht innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum, ist DomoOne berechtigt, Fälligkeitszinsen gemäß Ziffer 3 geltend zu machen. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zunächst auf die fälligen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Entstehung angerechnet.


3. Bei einer Überschreitung des Zahlungsziels ist DomoOne, ohne dass es einer gesonderten Mahnung mit Fristsetzung bedarf, berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 7% p.a. auf den Rechnungsbetrag zu berechnen (Fälligkeitszinsen gemäß 353HGB). Mahnkosten werden pro Mahnung mit €5,00 netto berechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können. Bei Scheckzahlung ist dies erst dann der Fall, wenn der Scheck eingelöst ist.

 

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist 64521 Groß-Gerau. Die Vertragsbeziehungen zwischen DomoOne und dem Kunden richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.


2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.


3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, ist 64521 Groß-Gerau.

 

 

Groß-Gerau, 20. November 2013